2 UNABHÄNGIGE ORGANE
Das Gremium
Das Gremium umfasst einschließlich seiner Präsidentin fünf Mitglieder, die auf der Grundlage ihrer Qualifikationen in Recht, Wirtschaft und Technik ernannt werden, wobei die Differenz zwischen der Anzahl der Frauen und Männer nicht größer als 1 sein darf. Es übernimmt die Festlegung der Grundzüge unter Berufung auf den Sachverstand der Direktionen, die unter der Aufsicht der Präsi-dentin und des Generaldirektors stehen, sowie die Verabschiedung der Beschlüsse und Stellung-nahmen.
Das CoRDiS
Zu den vier Vollmitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Komitees für die Beilegung von Streitigkeiten und die Verhängung von Sanktionen gehören ebenso viele Staatsräte wie Richter des Kassationsgerichtshofs. Sie sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Betreibern und Nutzern über den Zugang zu öffentlichen Strom- und Gasnetzen und deren Nutzung sowie für die Ahndung von Verstößen gegen das Energiegesetz zuständig.
Statut
Unabhängige Verwaltungsbehörde
EIN PAAR ZAHLEN AUS DEM JAHR 2024
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155 Beschäftigte (ohne Gremium)
Stand: 31. Dezember 2024.
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237 Beschlüsse der CRE
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80 Kommissionssitzungen
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33 CoRDiS-Entscheidungen
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46 durch das Gremium geprüfte Marktteilnehmer
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42 Anrufungen des CoRDiS
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33 CoRDiS-Entscheidungen
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20 Anhörungen des Präsidenten
des Generaldirektors und der Mitarbeiter der CRE vor dem Parlament
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24 Millionen Euro Budget 2024
Die für den Betrieb der CRE erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Haushaltsgesetz vorgeschlagen. Die zugewiesenen Mittel werden in den Gesamthaushaltsplan des Staates aufgenommen. Die CRE untersteht der Kontrolle des französischen Rechnungshofes.
WERTE
Aufgaben
REGULIERUNG
der Strom- und Gasnetze und -infrastrukturen
GEWÄHRLEISTUNG
des reibungslosen Funktionierens der Strom- und Gasmärkte
UMSETZUNG
der wichtigsten Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien
AUFKLÄRUNG
der Öffentlichkeit über wichtige energiepolitische Themen
SCHLÜSSELDATEN