2 UNABHÄNGIGE ORGANE

Das Gremium

Das Gremium umfasst einschließlich seiner Präsidentin fünf Mitglieder, die auf der Grundlage ihrer Qualifikationen in Recht, Wirtschaft und Technik ernannt werden, wobei die Differenz zwischen der Anzahl der Frauen und Männer nicht größer als 1 sein darf. Es übernimmt die Festlegung der Grundzüge unter Berufung auf den Sachverstand der Direktionen, die unter der Aufsicht der Präsi-dentin und des Generaldirektors stehen, sowie die Verabschiedung der Beschlüsse und Stellung-nahmen.

Das CoRDiS

Zu den vier Vollmitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Komitees für die Beilegung von Streitigkeiten und die Verhängung von Sanktionen gehören ebenso viele Staatsräte wie Richter des Kassationsgerichtshofs. Sie sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Betreibern und Nutzern über den Zugang zu öffentlichen Strom- und Gasnetzen und deren Nutzung sowie für die Ahndung von Verstößen gegen das Energiegesetz zuständig.


Statut

Unabhängige Verwaltungsbehörde

EIN PAAR ZAHLEN AUS DEM JAHR 2024

  • 155 Beschäftigte (ohne Gremium)

    Stand: 31. Dezember 2024.

  • 237 Beschlüsse der CRE

  • 80 Kommissionssitzungen

  • 33 CoRDiS-Entscheidungen

  • 46 durch das Gremium geprüfte Marktteilnehmer

  • 42 Anrufungen des CoRDiS

  • 33 CoRDiS-Entscheidungen

  • 20 Anhörungen des Präsidenten

    des Generaldirektors und der Mitarbeiter der CRE vor dem Parlament

  • 24 Millionen Euro Budget 2024

    Die für den Betrieb der CRE erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Haushaltsgesetz vorgeschlagen. Die zugewiesenen Mittel werden in den Gesamthaushaltsplan des Staates aufgenommen. Die CRE untersteht der Kontrolle des französischen Rechnungshofes.

WERTE

Offenheit

gegenüber allen Akteuren des Energiesektors in Frankreich, Europa und weltweit

Unbefangenheit

zur Gewährleistung der Neutralität, Gerechtigkeit und Objektivität aller getroffenen Entscheidungen

Transparenz

über die Arbeit und die Verfahren zur Entscheidungsfindung

Aufgaben

REGULIERUNG

der Strom- und Gasnetze und -infrastrukturen

GEWÄHRLEISTUNG

des reibungslosen Funktionierens der Strom- und Gasmärkte

UMSETZUNG

der wichtigsten Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien

AUFKLÄRUNG

der Öffentlichkeit über wichtige energiepolitische Themen

SCHLÜSSELDATEN

2000

  • Vorlage der Netznutzungstarife
  • Stellungnahme zu den regulierten Strompreisen
  • Bewertung der Aufwendungen für die öffentliche Versorgung und Durchführung von Ausschreibungen für erneuerbare Energien
  • Beilegung von Streitigkeiten um den Netzzugang
  • Investitionsgenehmigungen von Netzbetreibern

2003

  • Ausweitung der Befugnisse der CRE auf Erdgas

2006

  • Gründung des CoRDiS
  • Aufsicht über die Strom- und Gasgroßhandelsmärkte

2010

  • Umsetzung der ARENH (regulierter Zugang zu historischem Atomstrom) und des Kapazitätsmechanismus

2011

  • Festsetzung der Netznutzungstarife
  • Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern
  • Vereinbarung über den Einsatz der intelligenten Stromzähler Linky und Gazpar

2013

  • Sanktionierung von REMIT-Verstößen

2015

  • Genehmigung der Netzzugangsbedingungen für Versuchsprojekte zur Energiespeicherung oder -umwandlung

2016

  • Vorlage der Höhe regulierter Strompreise (Blaue Tarife)

2017

  • Regulierung der Gasspeicherung
  • Genehmigung von Verträgen über den Zugang zu den Versorgungsnetzen

2018

  • Genehmigung von Verträgen zwischen Verteilernetzbetreibern und Lieferanten

2019

  • Neue Befugnisse bei der Abschaffung regulierter Gaspreise und der Weiterverfolgung regulierter Strompreise
  • Umsetzung der regulatorischen Sandbox
  • Genehmigung der Flächennutzungspläne für den Netzanschluss von Biogasanlagen

2020

  • Beilegung des Rechtsstreits über den Steuerbeitrag zur öffentlichen Stromversorgung (CSPE) durch einen Vergleich

2021

  • Aufnahme der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (EVRI) in den Bereich der regulatorischen Sandbox
  • Validierung der Netzentwicklungspläne von Verteilernetzbetreibern

2022

  • Umsetzung des Preisdeckels
  • Notfallmechanismen bei angespanntem Angebots-Nachfrage-Gleichgewicht
  • Regulierung von schwimmenden LNG-Terminals
  • Stärkung der Befugnisse zur Kontrolle der ARENH-Mengen

2023

  • Stärkere Regulierung der Investitionen der Netzbetreiber, insbesondere in Industriegebieten und bei Offshore-Anschlüssen
  • Genehmigung der Zugangsverträge von Netzbetreibern

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